- Aufgrund der Bestimmungen des Kärntner Mindestsicherungsgesetzes bilden die sieben Gemeinden den Sozialhilfeverband.
- Die innere Organisation des Sozialhilfeverbandes entspricht der einer Gemeinde.
- Die Funktionsperiode der Verbandsorgane fällt mit dem Wahlabschnitt des Gemeinderates zusammen.
Ziele und Aufgaben
- Bezirksweite Plattform zur Umsetzung von regional bedeutenden Sozialprojekten.
- Versorgung der Bevölkerung des Bezirkes Hermagor mit Wohn- und Pflegeheimplätzen für Senioren und Pflegebedürftige.
- Unterstützung bei der Errichtung und dem Betrieb von Tagesbetreuungsstätten.
- Abwicklung und Finanzierung der Seniorenerholungswochen.
- Gemeindeübergreifende Koordinierung und Förderung der Aktion „Essen auf Rädern“.
- Maßnahmen zur einmaligen Unterstützung bei in Not geratenen Familien.
- Förderung und Unterstützung von Jugendschutzprojekten und der Jugendwohlfahrt.