Sozialhilfeverband

  • Aufgrund der Bestimmungen des Kärntner Mindestsicherungsgesetzes bilden die sieben Gemeinden den Sozialhilfeverband. 
  • Die innere Organisation des Sozialhilfeverbandes entspricht der einer Gemeinde. 
  • Die Funktionsperiode der Verbandsorgane fällt mit dem Wahlabschnitt des Gemeinderates zusammen.

Ziele und Aufgaben

  • Bezirksweite Plattform zur Umsetzung von regional bedeutenden Sozialprojekten. 
  • Versorgung der Bevölkerung des Bezirkes Hermagor mit Wohn- und Pflegeheimplätzen für Senioren und Pflegebedürftige. 
  • Unterstützung bei der Errichtung und dem Betrieb von Tagesbetreuungsstätten. 
  • Abwicklung und Finanzierung der Seniorenerholungswochen. 
  • Gemeindeübergreifende Koordinierung und Förderung der Aktion „Essen auf Rädern“.  
  • Maßnahmen zur einmaligen Unterstützung bei in Not geratenen Familien. 
  • Förderung und Unterstützung von Jugendschutzprojekten und der Jugendwohlfahrt.
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