Gemeindeverband Karnische Region (GKR)

Nach der „Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung“ kann zur Besorgung einzelner Aufgaben durch Landesgesetz die Bildung von Gemeindeverbänden vorgesehen werden. Die Funktion der Gemeinden als Selbstverwaltungskörper und Verwaltungssprengel darf dadurch nicht gefährdet werden.

Gemeindeverbände sind Rechtsträger, die Aufgaben an Stelle der verbandsangehörigen Gemeinden im eigenen Namen und in eigener Verantwortung besorgen. Auch wenn nur privatwirtschaftliche Aufgaben von einem Gemeindeverband besorgt werden, können ausnahmslos nur Gemeinden Mitglieder dieses Gemeindeverbandes sein.

Im Falle des Gemeindeverbandes Karnische Region erfolgt der Zusammenschluss der Gemeinden im Bezirk Hermagor auf Basis einer Vereinbarung, die mit Verordnung (LGBl. Nr. 57/2000) genehmigt wurde.

Schulgemeindeverband Hermagor (SGV)

Bis auf die beiden Städte mit eigenem Statut, Klagenfurt und Villach, bilden die Gemeinden jedes politischen Bezirkes in Kärnten einen Schulgemeindeverband mit Sitz bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft. Der finanzielle Aufwand des Schulgemeindeverbandes wird nach den Einwohnerzahlen auf die verbandsangehörigen Gemeinden umgelegt.

Sozialhilfeverband Hermagor (SHV)

Bis auf die beiden Städte mit eigenem Statut, Klagenfurt und Villach, bilden die Gemeinden jedes politischen Bezirkes in Kärnten einen Sozialhilfeverband, der seinen Sitz bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft hat. Aufgabe der Sozialhilfeverbände ist die Gewährleistung eines flächendeckenden, koordinierten und am Bedarf orientierten Leistungsangebotes an sozialen Diensten, wie z.B. Errichtung und Betrieb von Alten- und Pflegeheimen. Der finanzielle Aufwand des Sozialhilfeverbandes wird nach den Einwohnerzahlen auf die verbandsangehörigen Gemeinden umgelegt.

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